Willkommen beim Wurftaubenclub Landshut e.V.

Über uns
Der Wurftaubenclub Landshut e. V. wurde am 22. März 1977 durch zehn Gründungsmitglieder ins Leben gerufen.
Seit kurzem gibt es eine ambitionierte junge Vorstandschaft, die dem Verein wieder neuen Schwung und neue Ideen bezüglich der Jugendarbeit gibt. Derzeit besteht der Verein aus ca. 30 Mitgliedern.
Die Schützen des WTC´s treffen sich ca. 13 Mal im Jahr zu den Schießterminen, die meist auf der Schießanlage in Bockenberg stattfinden. Auch ein Probeschießen ist beim WTC unter Leitung der geprüften, vereinsinternen Aufsichten möglich.
Schießanlage
Wir nutzen die Schießanlage Bockenberg bei Bad Abbach für unser Training und unsere Wettkämpfe in der Disziplin Olympisch Trap mit 15 Maschinen.

Infos zur Sicherheit
Leitfaden für Gäste (Anmeldung erforderlich)
Gäste sind bei uns nach vorheriger Anmeldung immer willkommen.
Wir empfehlen Gäste oder Jungschützen, sich mit unseren Regeln vertraut zu machen. Hier findet ihr eine Schritt für Schritt Anleitung über notwendige Voraussetzungen. Bitte sorgfältig durchlesen!
Hinweis: Bei Missachtung unserer Regeln gibt es kein "Recht auf Schießen"! Dies kann unter Umständen zum Standverbot führen.
Sicherheit
Es wird der Besitz einer WBK oder Jagdschein vorausgesetzt und bei Bedarf kontrolliert. Wer dies nicht hat, MUSS eine Ersteinweisung absolvieren.
Alter
Es dürfen Jugendliche ab 14 Jahren am Wurftaubenschießen teilnehmen, diese benötigen aber eine schriftliche Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten. DSJ Einverständniserklärung
Versicherung
Bei Gastschützen ist eine Tagesversicherung von 5,-€/Tag erforderlich.
Betrieb
Von jedem Schützen wird erwartet, den Rundenablauf der jeweiligen Disziplin zu kennen. Ist dies nicht der Fall, wird eine Einweisung in den Ablauf benötigt, bevor Du am öffentlichen Training teilnimmst. Damit steht einem reibungsfreien Schießbetrieb nichts im Weg und die Schützenkollegen werden es Dir danken!
Equipment
Gehörschutz, Schutzbrille und geschlossenes Schuhwerk sind Pflicht! Eine eigene Schießweste ist zu empfehlen, aber kein muss.
Eine Vereinswaffe steht nach Absprache zur Verfügung.
Standordnung
Die Standordnung ist ohne Ausnahme einzuhalten. Siehe hier
Marken
Jede Runde wird bezahlt mit einer Marke. Diese werden zu Beginn jeder Runde eingesammelt.
Schießstandordnung:
Bitte beachten Sie bitte Folgendes:
Vor dem Schießen ist unaufgefordert ein gültiger Jagdschein, WBK oder Erlaubnis zum Schießen vorzuzeigen.
Auf den Schrotständen ist ausschließlich Bleimunition mx. 2,5mm 28gr zu verwenden.
Auf den Kugelständen max. Geschossenergie 7000 Joule – Kurzwaffe 1500 Joule.
Die Verwendung von Kupfermonolithgeschossen ist verboten.
Den Anweisungen der Schießleitung und Standaufsichten ist immer Folge zu leisten!
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von der Schießanlage.
Beachten Sie die aushängende BJV-Schießstandvorschrift.
Mit Betreten der Schießanlage erkennen Sie die BJV Standordnung sowie unsere AGB an und verpflichten sich diese zu befolgen.
Die Waffe ist mit offenem Verschluss und Laufmündung nach oben zu tragen, Kipplaufwaffen sind zu öffnen.
Die Waffe darf NIEMALS auf Personen gerichtet werden.
Es darf geladen werden: Kugelstand – 1 Patrone, Kurzwaffe – 5 Patronen, Flintenstände -2 Patronen, Kino – 3 Patronen
Nach dem Schuss ist der Verschluss sofort zu öffnen, Kipplaufwaffen sind zu öffnen!
Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.
Es ist zu jederzeit Gehörschutz zu tragen.
Rauchen und offenes Feuer ist verboten.
Hülsen sind in die dafür vorgesehen Behältnisse zu werfen.
Hinterlassen Sie den Stand bitte sauber und ordentlich.
Für verlorene oder vergessene Gegenstände wird nicht gehaftet!
Kinder unter 14 Jahren ist das Betreten der Schießanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nach Voranmeldung bei der Schießleitung gestattet.
VIELEN DANK!!!
Auf der BJV Schießanlage Bockenberg gilt die Schießstandordnung des BJV Bayern e.V.
Das Verwenden von Stahlmunition ist behördlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung erteilen wir Hausverbot!
